Bis zu 25% Förderung für Ihre neuen Fenster

Bauelemente LORENZ GmbH – seit über 30 Jahren aktiv in Sachen Förderungen

Die derzeitigen Förderungen des BAFA sind in aller Munde. Hier erhalten Sie bis zu

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Förderung, wenn Sie Ihre alten Fenster und Türen gegen Elemente mit besonders hoher Wärmedämmung austauschen.

Hierbei gilt bei Altbauten für Fassadenfenster und Balkon-/Terrassentüren ein maximaler UW-Wert von 0,95 W/m²K. Bei Dachfenstern darf der UW-Wert maximal 1,0 W/m²K betragen und bei Hauseingangstüren gilt für den UD-Wert maximal 1,3 W/m²K.

Wir vermitteln Ihnen sehr gerne den Kontakt zu einem unabhängigen Energie-Effizienz-Experten, mit dem wir seit vielen Jahren in Sachen BAFA-Förderung zusammen arbeiten.

Selbstverständlich erfüllen unsere Fenster mit 3-fach-Verglasung diese Anforderungen, außerdem haben wir viele Haustüren mit hochwärmedämmender Füllung im Sortiment.

Fördervoraussetzung ist allerdings, dass ein zertifizierter Energieberater die Bauleistung befürwortet und beim BAFA einreicht. Seit 2024 muss vorab der Auftrag an den Handwerker erteilt werden (vorbehaltlich der Förderung).

20% Förderung erhalten Sie, wenn der Energieberater für Ihr Gebäude einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt. Die Kosten für die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden bis zu 50% bezuschusst.

15% Förderung erhalten Sie auf BAFA-Einzelmaßnahmen. Auch hier können bis zu 50% der Kosten für den Energieberater vom BAFA übernommen werden.

Wem das zu viel Aufand ist und die Fenster oder Türe bei sich selbst tauschen möchte, kann auch die folgende Abschreibungsmöglichkeit nutzen:

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der Kosten für den Austausch der Fenster und Türen können bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.

Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass die Fenster oder Eingangstüre in dem von Ihnen selbst bewohnten Wohneinheit getauscht werden.

Hier müssen wir Ihnen schriftlich bestätigen, dass Fenster mit 3-fach-Verglasung oder eine hochwärmedämmende Haustüre montiert wurde.

Sie können im Jahr der Baumaßnahme sowie im Folgejahr jeweils 7% bei der Einkommensteuererklärung angeben, im darauf folgenden Jahr die restlichen 6%.

In Nürnberg erhalten Sie außerdem bis zu

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Förderung beim Austausch Ihrer vorhandenen Fenster gegen spezielle Schallschutzfenster mit RW ≥ 40 dB, sofern sich Ihre Wohnung an einer dicht befahrenen Straße befindet.

Von der Stadt Nürnberg werden nur bestimmte Wohnräume gefördert, außerdem ist die individuelle Fördersumme gedeckelt.

Die Fördergelder sind nur begrenzt verfügbar, da die Fördertöpfe Anfang des Jahres gefüllt werden. Hier heißt es also: schnell sein.

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Förderung, also quasi neue Fenster geschenkt, erhalten Sie beim Ausbau der Verkehrs-Infrastruktur in unmittelbarer Nähe.

Dies trifft zum Beispiel zu, wenn eine neue Straßenbahnstrecke (z. B. Pillenreuther Straße, Minervastraße, Stadt-Umland-Bahn) gebaut wird. Auch bei neuen Autobahn-Ausfahrten (z. B. Fürth-Steinach) oder Reaktivierung still gelegter Bahngleise kann es diese Förderungen geben.

Die Anwohner erhalten als Ausgleich Fenster mit verbesserter Schalldämmung. Im Regelfall stellt ein Gutachter den aktuellen Ist-Zustand fest und ermittelt den individuellen Bedarf.

Wichtiger Hinweis: Die hier angegebenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand November 2024.
Da es insbesondere bei Förderungen jederzeit zu Änderungen oder Streichungen kommen kann, bitten wir um Verständnis, dass wir für die hier zur Verfügung gestellten Informationen keine Gewähr übernehmen können.